CDA Saar fordert Mindest-Kurzarbeitergeld

10.02.2021

Friseure, Kinos, Hotels, Cafés, Restaurants oder Geschäfte im Einzelhandel sind seit Monaten geschlossen. Viele Beschäftigte in den Branchen hatten jedoch schon vor Corona nur wenig Geld zur Verfügung. Auch mit der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 87 Prozent des Einkommens, bleibt einigen Beschäftigten ein Entgelt unterhalb des Mindestlohns. Die CDA Saar fordert daher ein Mindest-Kurzarbeitergeld.
Der Landesvorsitzende und Landtagsabgeordnete Marc Speicher MdL: „Niemand soll wegen Corona zum Sozialamt gehen müssen. Wir wollen für alle ein Kurzarbeitergeld, das nicht unter dem Existenzminimum liegt. Deshalb brauchen wir ein Mindest-Kurzarbeitergeld. Erreicht der oder die Beschäftigte mit dem Kurzarbeitergeld kein Einkommen über dem Betrag, dann soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) das Kurzarbeitergeld auf diesen Betrag aufstocken. Das Mindest-Kurzarbeitergeld kann so unbürokratisch Hilfe schaffen.
Diese Krise fordert das gesamte Gemeinwesen und die ganze Gesellschaft. Wer jahrelang über die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat und sowieso schon wenig Einkommen hat, der darf nicht noch zum Jobcenter oder Sozialamt. Das spart Verwaltungskosten, verschlankt Abläufe, ist für die Gesellschaft aufkommensneutral und das Wichtigste ist, es belässt die Würde beim einzelnen Betroffenen.


Marc Speicher MdL
- CDA-Landesvorsitzender -