Impulse zur Weiterbildung im Saarland und in Deutschland

01.03.2024

Präambel
Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) Saar, als Teil der CDU Saar, bekennt sich zur Förderung von lebenslangem Lernen und zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit. Umso mehr nimmt die CDA Saar mit Wohlwollen zur Kenntnis, dass der Bundesvorstand der CDU mit seinem Antrag zum 36. Parteitag am 6. bis 8. Mai 2024 einen Fokus auf ebendieses Thema legt und dem Parteitag der CDU Deutschlands zum Beschluss vorlegt.
„In einer sich stetig wandelnden Gesellschaft sind wir alle gefragt, das ganze Leben lang dazuzulernen, neugierig und aktiv zu bleiben. Wir wollen die berufliche Weiterbildung stärken, indem wir den Weiterbildungsmarkt zu einem nachfrageorientierten Dienstleistungsmarkt entwickeln. Wir müssen auch Erwachsenenbildung als Zukunftsaufgabe begreifen. Um gerade bei schneller digitaler Entwicklung Teilhabe zu garantieren, braucht es eine breite Palette an Informations- und Weiterbildungsmöglichkeiten“ (Entwurf des Grundsatzprogramms der CDU vom 12./13.1.2024, Zeilen 1309-1316).
Die CDA Saar bekräftigt ihre Position zur Bildungsfreistellung ausdrücklich und setzt sich für eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Weiterentwicklung im Saarland ein, die auch den Erfordernissen der Digitalisierung gerecht wird.
Durch Bildungsurlaub wird es Arbeitnehmern ermöglicht, zusätzlich zu ihrem Erholungsurlaub, weiteren Urlaub für Bildungszwecke in Anspruch zu nehmen. Er ist daher ein wichtiges Instrument um staats- und gesellschaftspolitische wie auch berufliche und gewerkschaftliche Bildung zu verbessern. Volkshochschulen, Gewerkschaften, Parteien, kirchliche, zivilgesellschaftliche und andere Bildungsträger bieten hierzu ein breites Angebot an Veranstaltungen und Kursen an. Hiervon profitieren nicht zuletzt auch Wirtschaft und Gesellschaft.


Beschluss
Der Landesvorstand der CDA Saar beschließt folgende Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Bildungsfreistellung im Saarland und der Bundesrepublik:
1. Erweiterung des Freistellungszeitraums
Wir setzen uns dafür ein, den Freistellungszeitraum auf 5 volle Tage, ohne Einsatz eigener Arbeitszeit, zu heben. Im Rahmen der momentan geltenden Rechtslage im Saarland gehen die ersten beiden Tage zulasten des Arbeitgebers. Ab dem dritten Tag kann Freistellung nur insoweit beansprucht werden, wie die Beschäftigten im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit für die beantragte Weiterbildungsveranstaltung verwenden (vgl. § 3 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SBFG).
Diese Anpassung entspricht einer Angleichung der Regelung an die geltenden Standards der allermeisten Bundesländer. Eine Angleichung trägt darüber hinaus dem in Art. 72 Abs. 2 GG normierten Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und der Wahrung der Wirtschaftseinheit angemessen Rechnung.
2. Flexibilisierung der Freistellungstage / Entschärfung der Antragsfrist
Wir fordern, dass Beschäftigte die Freistellungstage flexibler nutzen können. Dies umfasst die Möglichkeit einzelne Tage oder halbe Tage für Weiterbildungsmaßnahmen zu beantragen.
Diese Maßnahmen dienen der Flexibilisierung des Systems der Bildungsfreistellung und helfen, die Bildungsfreistellung besser in den jeweiligen Betriebsablauf zu integrieren.
Daneben fordern wir, die Beantragungsfrist von 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung auf 4 Wochen zu verkürzen.
3. Verpflichtende Information der Beschäftigten
Wir fordern, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten regelmäßig über ihre Rechte zur Bildungsfreistellung informieren müssen.
Die Quote der Inanspruchnahme von Bildungsurlaub liegt im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Häufigster Grund für die Nichtinanspruchnahme ist die Unkenntnis über einen entsprechenden Anspruch. Regelmäßig werden auch Widerstände von Arbeitgeberseite als Gründe für die Nichtinanspruchnahme genannt.
Die Initiierung einer Kampagne zur Aufklärung über bestehende und, nach Erlass einer entsprechenden Reform, zukünftige Rechte wäre somit ein weiterer möglicher Schritt.
Aufklärung kann ebenso dazu beitragen Vorbehalte auf Arbeitgeberseite abzubauen und die Vorteile der Bildungsfreistellung hervorzuheben.
4. Vereinheitlichung der Verfahren und Voraussetzungen
Wir setzen uns dafür ein, klare Verfahren und Voraussetzungen zur Anerkennung als Bildungsträger im Sinne eines Bildungsfreistellungsgesetzes festzuschreiben. Dies soll eine gleichbleibende Qualität der Bildungsangebote sicherstellen und Standards für die Akkreditierung festlegen.
Wir erleben, nicht nur in Deutschland, aktuell das Erstarken radikaler und populistischer Kräfte im linken und rechten Parteienspektrum. Dies ist unter anderem Symptom einer seit Jahren abnehmenden Qualität im Bereich der staatspolitischen Bildung.
In Zeiten abnehmenden demokratischen Engagements und dem Erstarken radikaler Kräfte in Deutschland und ganz Europa tut die Verbesserung der politischen Bildung daher Not.
Der Fokus der Bildungsfreistellung muss daher neben beruflicher auch auf demokratiefördernder Weiterbildung liegen.
Bildungsmaßnahmen, die einen deutlichen Bezug zu Freizeitaktivitäten und Hobbys aufweisen, sind dem Anliegen einer Bildungsfreistellung mit Fokus auf berufliche und staatspolitische Bildung abträglich. Die Gewährung von Bildungsfreistellung für derartige Veranstaltungen lehnt die CDA Saar deshalb grundsätzlich ab.
Wir appellieren an die Arbeitgeber, darüberhinausgehende Maßnahmen im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements zu etablieren.
5. Vereinheitlichung auf Bundesebene
Wir unterstützen mittel- bis langfristig die Einführung einer einheitlichen Regelung zur Bildungsfreistellung auf Bundesebene im Rahmen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Dies erleichtert die Planung und Umsetzung von Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in verschiedenen Bundesländern und erleichtert potentiellen Bildungsträgern den Zugang zur Akkreditierung, die, stand heute, mit aufwändigen Antragsverfahren verbunden ist.

Diese Resolution wurde am 29. Februar 2024 vom CDA-Landesvorstand beschlossen und am 01.März 2024 auf der Landestagung der CDA Saar verabschiedet.