
„Wir sehen aktuell mit Sorge, dass besonders Geringverdiener unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden. Wer im Einzelhandel, der Gastronomie oder der Logistik arbeitet, hatte schon vor Corona kaum genug zum Leben. Mit einem Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 oder 67 Prozent des Einkommens rutschen viele direkt in die Grundsicherung. Deshalb fordert die CDA ein Mindest-Kurzarbeitergeld. Erreicht der oder die Beschäftigte mit dem Kurzarbeitergeld kein Einkommen über dem Mindestlohn, dann soll die Bundesagentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld auf diesen Betrag aufstocken. Wir wollen nicht, dass Geringverdiener durch Corona zum Sozialamt müssen. Das Mindest-Kurzarbeitergeld schafft unbürokratisch Hilfe“, stellen der Kreisvorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Andy Strasssel und sein Stellvertreter Thomas W. Schmitt klar.
Empfehlen Sie uns!